Arbeitskreis der Bezirkssportbünde - Pressemitteilung Sportpolitischer Austausch mit dem Staatssekretär für Sport
Arbeitskreis der Berliner Bezirkssportbünde
Pressemitteilung
Sportpolitischer Austausch mit dem Staatssekretär für Sport
Datum
22. Februar 2021
Erstmals in seiner Geschichte konnte der Arbeitskreis der Bezirkssportbünde am 19. Februar 2021 einen Staatssekretär für Sport zu einem sportpolitischen Austausch zu seiner Sitzung begrüßen. Im Rahmen einer Videokonferenz tauschten sich die Vertreter der zwölf Berliner Bezirkssportbünde mit Staatssekretär Aleksander Dzembritzki über die aktuelle Lage des Vereinssports in Berlin aus. An der Sitzung nahm auch der Präsident des Landessportbundes Berlin, Thomas Härtel, teil.
Die Vertreter der Berliner Bezirkssportbünde schilderten dem Staatssekretär ausführlich die erheblichen Auswirkungen des seit über drei Monate andauernden Lockdowns für die Berliner Sportvereine. Zwar habe der gemeinsam vom Senat und vom Landessportbund Berlin errichtete und finanzierte Rettungsschirm für den Sport die finanziellen Auswirkungen bei den Vereinen abgemildert. Viele Vereine fürchteten gleichwohl aufgrund der erheblichen Mitgliederverluste um ihre Existenz. Die Vertreter der Bezirkssportbünde mahnten bei Staatssekretär Dzembritzki die schon im November 2020 angekündigten langfristigen Perspektiven an. Es fehle noch immer an einer konkreten Planung, unter welchen Voraussetzungen der Sport wieder betrieben werden könne, wenn der Lockdown beendet werde. Die Bezirkssportbünde betonten dabei, dass bei den Einstiegsplanungen neben den Kindern und Jugendlichen auch die gleichermaßen erheblich unter der Pandemie leidenden Senioren sowie der für das Schwimmenlernen unersetzliche Schwimmsport nicht vergessen werden dürften.
Ferner forderten die Bezirkssportbünde die Einrichtung eines zentralen Hygieneplanregisters und insbesondere eine digitale Erfassung der Teilnahme am Sport, vergleichbar dem erfolgreichen System in der Gastronomie. Auf diese Weise könne ein Infektionsgeschehen im Sport schnell und effektiv von den Gesundheitsämtern nachverfolgt werden. Außerdem würden die vielen ehrenamtlichen Trainer und Übungsleiter von einem unzumutbaren Aufwand beim Führen von analogen Teilnehmerlisten entlastet.
Staatssekretär Dzembritzki verteidigte den anhaltenden Lockdown und verwies darauf, dass Planungen für die Zeit nach dem Lockdown nur einheitlich für alle Bereiche des täglichen Lebens gemacht werden könnten. Diese Planungen seien zur Zeit ressortübergreifend in Arbeit.
Nach dem rund zweistündigen Austausch erklärte der Sprecher des Arbeitskreises, der Präsident des Bezirkssportbundes Reinickendorf Stefan Kolbe: „Die Bezirkssportbünde begrüßen es, dass Aleksander Dzembritzki das Gespräch mit uns gesucht hat. Wir hatten einen ausführlichen und fruchtbaren Austausch über die vielen mit der Pandemie verbundenen Probleme des Sports in Berlin und hoffen, dass der Staatssekretär unsere Anregungen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringt. Leider hat das Gespräch für den Berliner Vereinssport kein konkretes Ergebnis hervorgebracht. Nach wie vor fehlt es an einem konkreten Konzept der Senatsverwaltung für Sport für die Zeit nach Beendigung des Lockdowns. Zu einer digitalen Lösung zur Erfassung der Teilnahme am Sport hat sich der Staatssekretär überhaupt nicht geäußert. Das Ergebnis dieses Gesprächs ist daher in dieser Hinsicht überaus enttäuschend. Die Bezirkssportbünde sind zusammen mit dem Landessportbund Berlin stets bereit, konkrete Planungen zu unterstützen und sachlich zu begleiten. Insoweit freuen wir uns, dass Aleksander Dzembritzki seine Bereitschaft zu einem regelmäßigen Austausch mit den Bezirkssportbünden erklärt hat.“
Im Arbeitskreis der Bezirkssportbünde beim Landessportbund Berlin sind alle zwölf Berliner Bezirkssportbünde bzw. Sportarbeitsgemeinschaften organisiert. Die Bezirkssportbünde sind als Mitglieder des Landessportbunds Berlin die bezirklichen Dachverbände für die Berliner Sportvereine und vertreten auf Bezirksebene die Interessen der örtlichen Sportvereine.
Pressekontakt
Ansprechpartner:
- Stefan Kolbe, Präsident,
Bezirkssportbund Reinickendorf, Eichborndamm 215-239, 13347 Berlin, Telefon: (030) 90294 60 80 e-mail: praesident@bsb-reinickendorf.de
Webseite: www.bsb-reinickendorf.de
- Carsten Maaß, Präsident,
Bezirkssportbund Pankow, Hansastraße 190 13088 Berlin
Telefon: (030) 58 68 25 94 e-mail: maass@bsb-pankow.de
Webseite: www.bsb-pankow.de
Öffnung der Sporthallen für den Vereinssport in Tempelhof-Schöneberg
An alle Sportvereine
im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Sportanlagen Stellenzeichen/GZ: SchulSport Ltg
Bearbeiter/in:
Herr Dathe
Dienstgebäude
Alarichstraße 12 -17
12105 Berlin
Zimmer: 204 Postanschrift:
Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin
Telefon (030) 90277 - 3636
Telefax (030) 90277 - 4868
E-Mail:
andreas.dathe@ba-ts.berlin.de
E-Mail –Adresse nicht für Dokumente
mit elektronischer Signatur
Für E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur: post@bats.berlin.de
Datum: 05.06.2020
Keine Öffnung der gedeckten Sportanlagen bis zu den Sommerferien
Liebe Sportvereine, liebe Sportler_innen,
mit Datum vom 28.Mai 2020 hat der Senat von Berlin neunte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung veröffentlicht.
In § 7 Absatz 2 (Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb) der neunten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist nunmehr festgelegt, dass der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisationen auf Sportanlagen im Freien sowie ab dem 2. Juni 2020 auch der Übungs- und Lehrbetrieb der
Sportorganisationen in gedeckten Sportanlagen (Sporthallen) wieder möglich ist, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen; der Mindestabstand gilt nicht für den in § 1 Satz 3 genannten Personenkreis,
2. die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) und höchstens 12 Personen ab dem 2. Juni 2020,
3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
4. ein Wettkampfbetrieb findet ausschließlich unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 statt,
5. die nach § 2 Absatz 1 maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden eingehalten,
6. Umkleiden und WC- Anlagen sind zu öffnen, diese sind regelmäßig zu lüften. Duschen dürfen nicht genutzt werden, sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen,
7. Körperpflege findet in der Sportanlage nicht statt,
8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch die nutzenden Sportorganisationen,
9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,
10. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen und
11. soweit der Übungs- und Lehrbetrieb in gedeckten Sportanlagen stattfindet, sind diese regelmäßig – mindestens bei jedem Wechsel der nutzenden
Trainingsgruppe oder Trainingsgruppen – und ausreichend zu lüften. Soweit keine Lüftungsmöglichkeit besteht, ist der Sportbetrieb weiterhin untersagt.
Für die Verteilung der Nutzungszeiten auf die Sportorganisationen gelten grundsätzlich die bisherigen Vergabeentscheidungen. Die zuständigen Vergabestellen können abweichende Entscheidungen treffen, insbesondere, wenn dies zur Umsetzung der in Satz 1 genannten Beschränkungen erforderlich ist. Die Einhaltung der in Satz 1 genannten Vorgaben während der Nutzung liegt in der Verantwortung der nutzenden Sportorganisationen. In Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Sport- oder Spielfeldes oder der Sporthalle können die Sportorganisationen eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Kleingruppen nach Maßgabe von Satz 1 Nummer 2 zulassen, wenn dabei die Einhaltung der übrigen in Satz 1 genannten Voraussetzungen, insbesondere der Abstandsregelungen, in der Praxis gewährleistet wird.
Die für den Sport verantwortlichen Bezirksstadträtinnen und -räte haben sich in einer gemeinsamen Abstimmung darauf geeinigt, dass die Sporthallen frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder geöffnet werden können (vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 161/2020 vom 29.05.2020).
Auf Grund des notwendigen Vorlaufs für die Anpassung, Finanzierung und Erweiterung von Reinigungsleistungen, das Aufstellen von Hygieneplänen durch die Sportvereine sowie die Erarbeitung eines Konzepts für den Sportunterricht durch die Schulen ist eine frühere Öffnung ausgeschlossen.
Der 8. Juni 2020 bildet dabei den frühestmöglichen Termin für eine Nutzungsfreigabe. Ausschlaggebend ist die Klärung der oben genannten Fragen zu Reinigung, Hygienekonzepten, Lüftung, etc.
Entsprechend der Eindämmungsverordnung wird es keine generelle Öffnung der Sporthallen geben, sondern lediglich unter Maßgabe der hier getroffenen Einschränkungen.
Nach intensiver Prüfung hat sich für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ergeben, dass insbesondere die Voraussetzungen für die Durchführung notwendiger Reinigungsleistungen in den gedeckten Sportanlagen aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten bei den Reinigungsfirmen kurzfristig nicht sichergestellt werden können. Die an den Standorten bereits erheblich erweiterten Reinigungsumfänge sind bis zu den Sommerferien 2020 für die Sicherstellung des Schulbetriebes zweckgebunden einzusetzen. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen zur Überprüfung der Sicherstellung aller übrigen unter den Punkten 1. bis 9 genannten Auflagen vor den Sommerferien 2020 leider nicht realisierbar.
Da der Bezirk Tempelhof-Schöneberg damit nicht die Grundvoraussetzungen für die Sicherheit der Sportler_innen gewährleisten kann, werden die gedeckten Sporthallen bis zum Beginn der Sommerferien nicht für den Vereinssport freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dathe
Leiter des Schul- und Sportamtes
Willkommen beim Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg e.V.
Der Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss
der im Bezirk ansässigen Sportvereine.
Auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes § 7 (4) und § 20
vertritt er deren Interessen in enger Zusammenarbeit mit den
kommunalen politischen Entscheidern und Verwaltungen.
Er nimmt über die Regionalbeiräte die Interessenvertretung nach
Bäder-Anstaltsgesetz – BBBG § 12 wahr.
Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Unterstützung und Sicherung des Sportbetriebes im Bezirk,
sowie der Erhalt und Ausbau der Sportstätten.
Dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand des Bezirkssportbundes Tempelhof-Schöneberg gehören
ausschließlich Sportlerinnen und Sportler der im Bezirk ansässigen Vereine an.
Die in den nächsten Jahren zu erwartenden Aufgaben (z.B. diverse Schul- und Schulsporthallen-Sanierungen
und Neubauten, die Neue Mitte Tempelhof, das Multifunktionsbad Ankogelweg, die Sanierung
der Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg) und die stetig wachsende Bevölkerung des Bezirks stellt den
Bezirkssportbund vor gewaltige Aufgaben. Für diese ist er aus den Mitgliedsvereinen heraus auf tätige
Hilfe und Unterstützung angewiesen.
Offizieller Imagefilm “4262 Berlin!” des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
Nicht nur für Tourist_innen :)
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