Zum Hauptinhalt springen

Herzlich Willkommen beim Bezirkssportbund Tempelhof Schöneberg

Der Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss der im Bezirk ansässigen Sportvereine.

Auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes § 7 (4) und § 20 vertritt er deren Interessen in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen politischen Entscheidern und Verwaltungen. Dazu nimmt über die Regionalbeiräte die Interessenvertretung nach Bäder-Anstaltsgesetz – BBBG  § 12 wahr. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Unterstützung und Sicherung des Sportbetriebes im Bezirk, sowie der Erhalt und Ausbau der Sportstätten. Dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand des Bezirkssportbundes Tempelhof-Schöneberg gehören ausschließlich Sportlerinnen und Sportler der im Bezirk ansässigen Vereine an. Die in den nächsten Jahren zu erwartenden Aufgaben (z.B. diverse Schul-Sport- und Schulsporthallen-Sanierungen und Neubauten, die Neue Mitte Tempelhof, das Multifunktionsbad Ankogelweg, die Sanierung der Sport-  und Lehrschwimmhalle Schöneberg, die Einbindung des Sports im Sportentwicklungsplans des Bezirks, das Kinder und Jugendschutzkonzept der Sportjugend sowie die stetig wachsende Bevölkerung des Bezirks stellt den Bezirkssportbund vor gewaltige Aufgaben. Für diese ist er aus den Mitgliedsvereinen heraus auf tätige Hilfe und Unterstützung angewiesen.

 

Winterspielplätze für Kinder im Alter von 1-6 Jahren

Die Bezirksämter Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg eröffnen wieder mit zahlreichen Partnervereinen von November 2022 bis März 2023 Sporthallen in Lichterfelde, Lankwitz, Steglitz, Zehlendorf, Marienfelde und Schöneberg. Die kostenfreie Teilnahme an den „Winterspielplätzen“ ist für Kinder im Alter von 1-6 Jahren und je eine Bezugsperson möglich.

 

In jeder der sechs Sporthallen sind qualifizierte Trainer*innen im Einsatz, die einen wöchentlich wechselnden Bewegungsparcours aufbauen. Sie motivieren, assistieren und beraten Kinder und Begleitpersonen. Die Teilnahme ist ohne Voranmeldung zu jeder vollen Stunde möglich. Bitte Sportschuhe und -bekleidung nicht vergessen. Wir bitten alle Erwachsenen, in der Halle eine medizinische Maske zu tragen.

 

Wir bedanken uns herzlich bei folgenden Partnervereinen: SPORTKINDER BERLIN, TSV Marienfelde, TuSLi, SSC Südwest und VFL-Zehlendorf

 

Hier geht’s zu den Winterspielplätzen: www.bewegter-winter.de

Einladung/Tagesordnung Jahreshauptversammlung 2022 BSB Tempelhof-Schöneberg

Einladung zur Jahreshauptversammlung

am 21. März 2022 um 19.00 Uhr

im Rathaus Schöneberg, Raum 195, Louise-Schroeder-Saal

 

 

hiermit laden wir namens und im Auftrage des Vorstandes zur Jahreshauptversammlung des Bezirkssportbundes Tempelhof-Schöneberg e.V. recht herzlich ein.

Der Vorstand schlägt folgende Tagesordnung vor:

TOP   1:             Begrüßung der Anwesenden und Gäste

TOP   2:             Feststellung der ordnungs- und fristgemäßen Einladung und  Beschlussfähigkeit der Versammlung und der Tagesordnung                

TOP   3:             Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Kalenderjahr

TOP   4:             Bericht des Schatzmeisters

TOP   5:             Bericht der Kassenprüfer

TOP   6:             Aussprache zu den Berichten

TOP   7:             Feststellung der Stimmberechtigung Vereinsvertreter müssen durch Vorlage von Vollmacht oder Vorstandsbeschluss die Stimmberechtigung für ihren

                             Verein nachweisen)

TOP   8:             Genehmigung der Jahresabrechnung 2019, 2020 und 2021 / Entlastung des Vorstandes 

TOP   9:             Wahl eines Wahlleiters und Wahlhelfer

TOP 10:             Wahl der/des Vorsitzenden

TOP 11:             Wahl zweier stellvertetende/r Vorsitzende/r

TOP 12:             Wahl der/des Schatzmeisterin/Schatzmeisters

TOP 13:             Wahl der/des Schriftführerin/Schriftführers

TOP 14:             Wahl von bis zu 4 Beisitzerinnen/Beisitzern

TOP 15:             Wahl von Kassenprüfern

TOP 16:             Bestätigung/Wahl der/des Jugendwartin/Jugendwartes

TOP 17:             Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022

TOP 18:             Anträge

TOP 19:             Verschiedenes.                          

Sofern es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt bitten wir diese, ebenso wie weitere Anträge bis zum 02.03.2022 an die Geschäftsstelle zu übermitteln, damit diese noch vor der Versammlung versendet werden können. Im Übrigen weisen wir jedoch auf die Antragsfristen der Satzung hin. Die Jahresabrechnung 2019, 2020 und 2021 und der Haushaltsplan 2022 sind der Einladung beigefügt.  

In der Hoffnung auf zahlreiches Erscheinen verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

gez.: St. Behrendt                                               gez.: V. Hungermann                                                                                                                                                                   Vorsitzender                                                        Schatzmeister

Stellungnahme des Bezirkssportbundes zum Bebauungsplan 7-82a "Neue Mitte Tempelhof"

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Fehrbelliner Platz 4

10707 Berlin                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

                                                                        

Zum Bebauungsplan 7-82a „Neue Mitte Tempelhof“ gibt der Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg e.V. folgende Stellungnahme ab:

Im Bebauungsplan ist eine größere Fläche als 60 m  x 35 m für den Neubau des Stadtbades Tempelhof vorzusehen.

Gründe:

Die Aussage in Kapitel III 3.4.4, dass „die bisher für den Sport genutzte Fläche (Stadtbad) im bisherigen Flächenumfang erhalten bleiben kann“ ist für den Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg nicht nachvollziehbar. Das Grundstück des derzeitigen Stadtbades Tempelhof (Flurstück 622) hat eine Gesamtfläche von 15.031 m². Diese Fläche ist als Sportfläche gewidmet und kann gem. § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses entwidmet werden.

Der Bezirkssportbund Tempelhof Schöneberg hat am 4.2.2020 mit den das Stadtbad nutzenden Vereinen den sportlichen Nutzungsbedarf formuliert (siehe Anlage).

Die textlichen Festsetzungen des Standorts des Stadtbades Tempelhof im allgemeinen Wohngebiet WA2 (Kapitel III. 3.1.1.2 sowie im Kapitel III. 3.2.1.1 ) sind daher dementsprechend anzupassen, dass diese Nutzungsbedarfe realisierbar sind. Im Kapitel III 3.2.1.1 ist daher die dort genannte „Grundfläche von ca. 60 m mal 35 m“ im Hinblick auf diesen Nutzungsbedarf entsprechend deutlich zu erweitern. Die derzeitige Festsetzung bedeutet eine Reduzierung der bisherigen dem Sport gewidmeten Flächen um über 86 % (12.931 m²).

Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt hält der Bezirkssportbund Tempelhof- Schöneberg dies für ein falsches Signal. Das Soziale Infrastruktur-Konzept für Tempelhof-Schöneberg (https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/___tmp/tmp/45081036384709333/384709333/00311552/52-Anlagen/06/0805_XX_2018-08-09-SIKO-finaleFassung. pdf, Seite 9) prognostiziert eine Steigerung der Bevölkerung für den Ortsteil Tempel-

 

hof von 2015 bis 2030 um 7,4%  von 66.074 auf 70.934 Einwohner. Die Wohn-bebauungsplanung für die Neue Mitte Tempelhof (500 Wohneinheiten zu 100 m² also ca. 4 Personen-Haushalte insgesamt ca. 2000 Personen Bevölkerungszuwachs) ist darin noch nicht enthalten.

Nicht im gleichen Umfang gewidmete Sportfläche für den Ortsteil Tempelhof in den Planungen vorzusehen, wie sie momentan vorhanden ist hält der Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg für einen Planungsfehler.

Auch scheinen die „Orientierungswerte zur Bestimmung des Sportflächenbedarfs für die Stadt- und Sportentwicklungsplanung“ sowie „Berlin – Wachsende Stadt Sport-infrastruktur ausbauen 10/2016 Erster Nachtrag“ (Fundstelle: www.berlin.de sen/inneres/sport/sportmetropole-berlin/broschueren-flyer-rechtsvorschriften/)  der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bei der Aufstellung des Bebauungs-planes nicht berücksichtigt worden zu sein. Der darin festgestellte Rückgang an ungedeckten und gedeckten Sportflächen auf Grund der wachsenden Stadt wird auch für Schwimmbäder zu erwarten sein.

Zur Verdeutlichung: Das Land Berlin belegt im Vergleich der Bundesländer wieviel Menschen sich ein Bad teilen mit 28.011 Menschen den letzten Platz. Auch unter den Stadtstaaten-Bundesländern belegt Berlin damit den letzten Platz (Hamburg 24.306 Menschen, Bremen 13.902 Menschen). Zum Vergleich: Spitzenreiter ist Mecklenburg-Vorpommern mit 2.355 Menschen! (Quelle: Swim and more Nr. 1 2021 basierend auf den Daten des Projektes „Bäderleben“ baederleben.de index.php )

Die Planung für das neue Stadtbad Tempelhof sieht ein zusätzliches  Variobecken (45m²) vor, die Planung eines unverändert fünfbahnigen 25 m Beckens (312,5 m²) sowie eines Lehrschwimmbeckens (60 m² - 14,76 m² kleiner als das bestehende Lehrbecken). Insgesamt bedeutet diese eine Steigerung der Wasserfläche um 40,24 m². Eine signifikante Auswirkung auf den letzten Platz des Landes Berlin im Vergleich der Bundesländer, wieviel Menschen sich ein Bad teilen, wird diese Steigerung sicherlich nicht haben. Ferner werden damit nicht die - auch auf Grund der wachsenden Stadt - bestehenden Nutzungsbedarfe von Öffentlichkeit, Schulen und Vereinen gedeckt.

Unseres Erachtens kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einem Bevölkerungszuwachs von mehr als 7,4 % im Ortsteil Tempelhof der Bedarf an Sportfläche nicht ebenfalls wächst. Dies bei den Planungen nicht zu berücksichtigten hält der Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg ebenfalls für einen Planungsfehler.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass Anwohner um das Stadtbad Tempelhof bereits seit der Nutzung des Stadtbades Tempelhof als Schul- und Vereinsbad durch die BBB unzufrieden mit der Verfügbarkeit für die öffentliche Nutzung sind (siehe auch Protokoll der Eröffnungswerkstatt am 24.10.19 zur Neuen Mitte Tempelhof).

 

Der Bebauungsplan muss daher die Realisierung der in der Anlage formulierten Nutzungsbedarfe zulassen.

Laut Protokollen der Gremiensitzungen im Rahmen des Werkstattverfahrens befand sich darin kein Vertreter des Sports: Weder vom Landes- noch vom Bezirks-sportbund.

Ist dies der Grund, weshalb:

In der Flächenbilanz unter Kapitel III. 3.9 keine Bilanzierung der Sportflächen erfolgt    (- 86% s.o.)?

Unter Kapitel III 4.1.3 „Soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung, Belange von Sport, Freizeit und Erholung (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB)“ über eine allgemeinen Erwähnung des Sports im Text hinaus keine Aussagen zum Sport im Bebauungsplangebiet gemacht werden?

Der Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg e.V. hält es daher für erforderlich in die Erstellung des Bebauungsplanes einbezogen zu werden, da sich dadurch eine an den Bedürfnissen vorbeigehende Planung vermeiden lässt. Er wird auch einer Umwidmung der vorhandenen Sportfläche auf keinen Fall zustimmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stefan Behrendt                              Uwe Reisener                         Jürgen Peters

1. Vorsitzender                        stellvertr. Vorsitzender                      Beisitzer                                                                                                      

Arbeitskreis der Bezirkssportbünde - Pressemitteilung Sportpolitischer Austausch mit dem Staatssekretär für Sport

Arbeitskreis der Berliner Bezirkssportbünde

 

  

Pressemitteilung

Sportpolitischer Austausch mit dem Staatssekretär für Sport

                                                                                                                                             Datum

                                                                                                                             22. Februar 2021

 

Erstmals in seiner Geschichte konnte der Arbeitskreis der Bezirkssportbünde am 19. Februar 2021 einen Staatssekretär für Sport zu einem sportpolitischen Austausch zu seiner Sitzung begrüßen. Im Rahmen einer Videokonferenz tauschten sich die Vertreter der zwölf Berliner Bezirkssportbünde mit Staatssekretär Aleksander Dzembritzki über die aktuelle Lage des Vereinssports in Berlin aus. An der Sitzung nahm auch der Präsident des Landessportbundes Berlin, Thomas Härtel, teil. 

Die Vertreter der Berliner Bezirkssportbünde schilderten dem Staatssekretär ausführlich die erheblichen Auswirkungen des seit über drei Monate andauernden Lockdowns für die Berliner Sportvereine. Zwar habe der gemeinsam vom Senat und vom Landessportbund Berlin errichtete und finanzierte Rettungsschirm für den Sport die finanziellen Auswirkungen bei den Vereinen abgemildert. Viele Vereine fürchteten gleichwohl aufgrund der erheblichen Mitgliederverluste um ihre Existenz. Die Vertreter der Bezirkssportbünde mahnten bei Staatssekretär Dzembritzki die schon im November 2020 angekündigten langfristigen Perspektiven an. Es fehle noch immer an einer konkreten Planung, unter welchen Voraussetzungen der Sport wieder betrieben werden könne, wenn der Lockdown beendet werde. Die Bezirkssportbünde betonten dabei, dass bei den Einstiegsplanungen neben den Kindern und Jugendlichen auch die gleichermaßen erheblich unter der Pandemie leidenden Senioren sowie der für das Schwimmenlernen unersetzliche Schwimmsport nicht vergessen werden dürften.

Ferner forderten die Bezirkssportbünde die Einrichtung eines zentralen Hygieneplanregisters und insbesondere eine digitale Erfassung der Teilnahme am Sport, vergleichbar dem erfolgreichen System in der Gastronomie. Auf diese Weise könne ein Infektionsgeschehen im Sport schnell und effektiv von den Gesundheitsämtern nachverfolgt werden. Außerdem würden die vielen ehrenamtlichen Trainer und Übungsleiter von einem unzumutbaren Aufwand beim Führen von analogen Teilnehmerlisten entlastet.

Staatssekretär Dzembritzki verteidigte den anhaltenden Lockdown und verwies darauf, dass Planungen für die Zeit nach dem Lockdown nur einheitlich für alle Bereiche des täglichen Lebens gemacht werden könnten. Diese Planungen seien zur Zeit ressortübergreifend in Arbeit.

Nach dem rund zweistündigen Austausch erklärte der Sprecher des Arbeitskreises, der Präsident des Bezirkssportbundes Reinickendorf Stefan Kolbe: „Die Bezirkssportbünde begrüßen es, dass Aleksander Dzembritzki das Gespräch mit uns gesucht hat. Wir hatten einen ausführlichen und fruchtbaren Austausch über die vielen mit der Pandemie verbundenen Probleme des Sports in Berlin und hoffen, dass der Staatssekretär unsere Anregungen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringt. Leider hat das Gespräch für den Berliner Vereinssport kein konkretes Ergebnis hervorgebracht. Nach wie vor fehlt es an einem konkreten Konzept der Senatsverwaltung für Sport für die Zeit nach Beendigung des Lockdowns. Zu einer digitalen Lösung zur Erfassung der Teilnahme am Sport hat sich der Staatssekretär überhaupt nicht geäußert. Das Ergebnis dieses Gesprächs ist daher in dieser Hinsicht überaus enttäuschend. Die Bezirkssportbünde sind zusammen mit dem Landessportbund Berlin stets bereit, konkrete Planungen zu unterstützen und sachlich zu begleiten. Insoweit freuen wir uns, dass Aleksander Dzembritzki seine Bereitschaft zu einem regelmäßigen Austausch mit den Bezirkssportbünden erklärt hat.“

Im Arbeitskreis der Bezirkssportbünde beim Landessportbund Berlin sind alle zwölf Berliner Bezirkssportbünde bzw. Sportarbeitsgemeinschaften organisiert. Die Bezirkssportbünde sind als Mitglieder des Landessportbunds Berlin die bezirklichen Dachverbände für die Berliner Sportvereine und vertreten auf Bezirksebene die Interessen der örtlichen Sportvereine. 

 

Pressekontakt

Ansprechpartner: 

  • Stefan Kolbe, Präsident, 

Bezirkssportbund Reinickendorf, Eichborndamm 215-239, 13347 Berlin,  Telefon: (030) 90294 60 80 e-mail: praesident@bsb-reinickendorf.de

Webseite: www.bsb-reinickendorf.de

  • Carsten Maaß, Präsident, 

Bezirkssportbund Pankow, Hansastraße 190 13088 Berlin

Telefon: (030) 58 68 25 94 e-mail: maass@bsb-pankow.de

Webseite: www.bsb-pankow.de

Öffnung der Sporthallen für den Vereinssport in Tempelhof-Schöneberg

 
 
An alle Sportvereine
im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
 
 
Sportanlagen      Stellenzeichen/GZ:  SchulSport Ltg
Bearbeiter/in:      
Herr Dathe
Dienstgebäude
Alarichstraße 12 -17
12105 Berlin
Zimmer: 204 Postanschrift:
Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin
Telefon     (030) 90277 - 3636
Telefax     (030) 90277 - 4868
 
E-Mail:
andreas.dathe@ba-ts.berlin.de
 
E-Mail –Adresse nicht für Dokumente
mit elektronischer Signatur
 
Für E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur: post@bats.berlin.de
 
Datum:  05.06.2020
Keine Öffnung der gedeckten Sportanlagen bis zu den Sommerferien
 
 
Liebe Sportvereine, liebe Sportler_innen,
 
mit Datum vom 28.Mai 2020 hat der Senat von Berlin neunte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung veröffentlicht.
 
In § 7 Absatz 2 (Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb) der neunten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist nunmehr festgelegt, dass der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisationen auf Sportanlagen im Freien sowie ab dem 2. Juni 2020 auch der Übungs- und Lehrbetrieb der
Sportorganisationen in gedeckten Sportanlagen (Sporthallen) wieder möglich ist, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
 
1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen; der   Mindestabstand gilt nicht für den in § 1 Satz 3 genannten Personenkreis,

2.    die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) und höchstens 12 Personen ab dem 2. Juni 2020,
3.    ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,  
4.    ein Wettkampfbetrieb findet ausschließlich unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 statt,  
5.    die nach § 2 Absatz 1 maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden eingehalten,  
6.    Umkleiden und WC- Anlagen sind zu öffnen, diese sind regelmäßig zu lüften. Duschen dürfen nicht genutzt werden, sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen,  
7.    Körperpflege findet in der Sportanlage nicht statt,  
8.    zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch die nutzenden Sportorganisationen,  
9.    Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,  
10.    Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen und  
11.    soweit der Übungs- und Lehrbetrieb in gedeckten Sportanlagen stattfindet, sind diese regelmäßig – mindestens bei jedem Wechsel der nutzenden
Trainingsgruppe oder Trainingsgruppen – und ausreichend zu lüften. Soweit keine Lüftungsmöglichkeit besteht, ist der Sportbetrieb weiterhin untersagt.  
 
Für die Verteilung der Nutzungszeiten auf die Sportorganisationen gelten grundsätzlich die bisherigen Vergabeentscheidungen. Die zuständigen Vergabestellen können abweichende Entscheidungen treffen, insbesondere, wenn dies zur Umsetzung der in Satz 1 genannten Beschränkungen erforderlich ist. Die Einhaltung der in Satz 1 genannten Vorgaben während der Nutzung liegt in der Verantwortung der nutzenden Sportorganisationen. In Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Sport- oder Spielfeldes oder der Sporthalle können die Sportorganisationen eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Kleingruppen nach Maßgabe von Satz 1 Nummer 2 zulassen, wenn dabei die Einhaltung der übrigen in Satz 1 genannten Voraussetzungen, insbesondere der Abstandsregelungen, in der Praxis gewährleistet wird.  
 
Die für den Sport verantwortlichen Bezirksstadträtinnen und -räte haben sich in einer gemeinsamen Abstimmung darauf geeinigt, dass die Sporthallen frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder geöffnet werden können (vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 161/2020 vom 29.05.2020).
 
Auf Grund des notwendigen Vorlaufs für die Anpassung, Finanzierung und Erweiterung von Reinigungsleistungen, das Aufstellen von Hygieneplänen durch die Sportvereine sowie die Erarbeitung eines Konzepts für den Sportunterricht durch die Schulen ist eine frühere Öffnung ausgeschlossen.
 
Der 8. Juni 2020 bildet dabei den frühestmöglichen Termin für eine Nutzungsfreigabe. Ausschlaggebend ist die Klärung der oben genannten Fragen zu Reinigung, Hygienekonzepten, Lüftung, etc.

Entsprechend der Eindämmungsverordnung wird es keine generelle Öffnung der Sporthallen geben, sondern lediglich unter Maßgabe der hier getroffenen Einschränkungen.  
 
Nach intensiver Prüfung hat sich für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ergeben, dass insbesondere die Voraussetzungen für die Durchführung notwendiger Reinigungsleistungen in den gedeckten Sportanlagen aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten bei den Reinigungsfirmen kurzfristig nicht sichergestellt werden können. Die an den Standorten bereits erheblich erweiterten Reinigungsumfänge sind bis zu den Sommerferien 2020 für die Sicherstellung des Schulbetriebes zweckgebunden einzusetzen. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen zur Überprüfung der Sicherstellung aller übrigen unter den Punkten 1. bis 9 genannten Auflagen vor den Sommerferien 2020 leider nicht realisierbar.
 
Da der Bezirk Tempelhof-Schöneberg damit nicht die Grundvoraussetzungen für die Sicherheit der Sportler_innen gewährleisten kann, werden die gedeckten Sporthallen bis zum Beginn der Sommerferien nicht für den Vereinssport freigegeben.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dathe
Leiter des Schul- und Sportamtes

 

 

Willkommen beim Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg e.V.

 

Der Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss

der im Bezirk ansässigen Sportvereine.

 

Auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes § 7 (4) und § 20

vertritt er deren Interessen in enger Zusammenarbeit mit den

kommunalen politischen Entscheidern und Verwaltungen.

 

Er nimmt über die Regionalbeiräte die Interessenvertretung nach

Bäder-Anstaltsgesetz – BBBG  § 12 wahr.

 

Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Unterstützung und Sicherung des Sportbetriebes im Bezirk,

sowie der Erhalt und Ausbau der Sportstätten.

 

Dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand des Bezirkssportbundes Tempelhof-Schöneberg gehören

ausschließlich Sportlerinnen und Sportler der im Bezirk ansässigen Vereine an.

 

Die in den nächsten Jahren zu erwartenden Aufgaben (z.B. diverse Schul- und Schulsporthallen-Sanierungen

und Neubauten, die Neue Mitte Tempelhof, das Multifunktionsbad Ankogelweg, die Sanierung

der Sport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg) und die stetig wachsende Bevölkerung des Bezirks stellt den

Bezirkssportbund vor gewaltige Aufgaben. Für diese ist er aus den Mitgliedsvereinen heraus auf tätige

Hilfe und Unterstützung angewiesen.

Offizieller Imagefilm “4262 Berlin!” des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

Nicht nur für Tourist_innen :)

Lernen Sie unseren Kiez kennen!